Verkehrsrecht

Änderungen des Bußgeldkataloges 2008

Vorrangiges Ziel der Änderung ist es, höhere Bußgelder und Fahrverbote bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- und Drogenfahrten aussprechen zu können. Die Rechtsfolgen bei Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes war bereits zum 1.5.2006 erhöht worden. In diesem Zusammenhang wird es im Laufe von 2008 zu einer Verdoppelung des gesetzlichen Höchstrahmens für Ordnungswidrigkeiten auf € 2.000,--, für Alkohol- und Drogenverstöße auf € 3.000 kommen. Mit einer Erhöhung der Regelsätze bei Bußgeldern ist erst Anfang 2009 zu rechnen.

Quelle: <link http: www.adac.de _blank external-link-new-window>ADAC Online