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Leistungen

Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es beinhaltet die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Außerdem werden im Familienrecht auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft oder eine rechtliche Betreuung geregelt.

Das Familienrecht bearbeitet neben den Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften auch deren Aufhebung bzw. Scheidung.

Die Anzahl der Ehescheidungen steigt seit 1993 - mit Ausnahme des Jahres 1999 - konstant an, obgleich die Anzahl der Eheschließungen im gleichen Zeitraum beständig abgenommen hat. Von den 1991 geschlossenen Ehen waren zehn Jahre später bereits 20% wieder geschieden, weitere werden folgen...

Insgesamt jede dritte Ehe endet heute nicht durch Tod eines der Ehepartner, sondern vor dem Familienrichter. Die Betroffenen mag es vielleicht ein wenig trösten, dass sie mit ihrem Schicksal also nicht allein sind.

Es entsteht aber vor allen Dingen das Bedürfnis oder die Notwendigkeit, sich mit dem weiten Feld des Familienrechts auseinander zu setzen, wichtige Fragestellungen sind dabei:

Was ist vor einer Eheschließung zu bedenken?

Welche Rechte und Pflichten habe ich während einer bestehender Ehe?

Was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung?  

Wer hat Anspruch auf Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange?

Was wird aus unserem/meinem Haus, unserer/meiner Wohnung, unserem/meinem Vermögen?

Ehevertrag

In Deutschland scheitern ein Drittel aller Ehen. Am Ende einer Ehe kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern über Aufteilung der Güter, Umfang und Bestehen von Unterhalts- und/oder Versorgungsansprüchen. Um derartigen Streitigkeiten im Falle des Scheiterns einer Ehe vorzubeugen, besteht die Möglichkeit in einem Ehevertrag Regelungen zu treffen, die Gütertrennung, Unterhalts- und/oder Versorgungsansprüche für den Scheidungsfall festlegen. Wir beraten Sie gerne bei der Erarbeitung eines Ehevertrages.

Sollten Sie keinen Ehevertrag haben und dennoch über eine Scheidung nachdenken werden Sie die folgenden Themen interessieren:

Scheidung

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und wenn eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist.

Sie möchten sich scheiden lassen und haben dazu Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: 06131-55432-0.

Versorgungsausgleich

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass in einem Scheidungsverfahren derVersorgungsausgleich durch das Gericht geregelt werden muss. Was bedeutet das in Ihrem Fall? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: 06131-55432-0.

Umgangsrecht und Sorgerecht

Probleme zum Umgangsrecht ergeben sich oft bei der Trennung der Eltern. 
Das Kind hat das Recht, seinen getrennt lebenden Elternteil zu sehen. Das gilt sowohl bei gemeinsamen Sorgerecht wie in dem Fall, dass das Sorgerecht allein einem Elternteil zusteht.

Viele Betroffene wollen wissen, wem das Umgangsrecht zusteht, und in welchem Umfang das Umgangsrecht gilt. Immer wieder wird auch nach konkreten juristischen Möglichkeiten gefragt, wenn das Umgangsrecht verweigert wird.

Unterhalt

Unterhalt  bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen.
Die Bandbreite der einzelnen Beratungsthemen ist groß, seien es Fragen zum nachehelichen Unterhalt, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Unterhaltsansprüche, Berechnung, Scheidung, usw.

Zugewinnausgleich

Nach einer Scheidung ist auf Antrag eines der Ehegatten ein Vermögensausgleich durchzuführen, wenn die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben.

Ihr Ansprechpartner für Familienrecht ist:

Rechtsanwalt Jörg Karthein
Telefon 06131-55432-0
karthein@dieanwaelte-mainz.de
 

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV (Deutscher Anwaltsverein)

 

In einer Vielzahl von rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Familienbeziehungen und -angelegenheiten sollten Sie einen rechtsanwalt konsultieren. Hier sind einige Beispiele für Probleme, bei denen ich Ihnen als Ihr Anwalt Unterstützung bieten kann:

  1. Scheidung: Ich kann Sie während des Scheidungsverfahrens rechtlich beraten und Ihre Interessen in Bezug auf Vermögensaufteilung, Unterhaltszahlungen, Sorgerecht und Besuchsrecht vertreten.

  2. Sorgerecht und Umgangsrecht: Falls Eltern sich nicht einigen können, wie das Sorgerecht und das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder aufgeteilt werden sollen, kann ich Sie bei der Lösungsfindung und, wenn nötig, vor Gericht vertreten.

  3. Unterhaltszahlungen: Als Ihr Anwalt kann ich Ihnen bei der Berechnung von Unterhaltszahlungen für Ehepartner oder Kinder helfen und sicherstellen, dass faire und angemessene Zahlungen erfolgen.

  4. Eheverträge: Wenn Sie eine Ehe oder Partnerschaft eingehen oder bereits in einer sind, kann ich Ihnen bei der Erstellung von Eheverträgen oder Partnerschaftsverträgen helfen, die finanzielle Angelegenheiten und Aufteilung im Falle einer Trennung regeln.

  5. Adoption: Wenn Sie eine Adoption in Erwägung ziehen, kann ich Ihnen den rechtlichen Prozess erklären und Sie durch die erforderlichen Schritte führen.

  6. Vaterschaftsfeststellung: Als Ihr Anwalt kann ich Ihnen helfen, die Vaterschaft festzustellen oder anzufechten und die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu klären.

  7. Gewaltschutz und häusliche Gewalt: Wenn Sie Opfer von häuslicher Gewalt wurden, kann ich für Sie Schutzanordnungen und gerichtliche Maßnahmen zu Ihrer Sicherheit beantragen.

  8. Erbrechtliche Angelegenheiten: Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen bei erbrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Familienvermögen und Nachlassplanung helfen.

  9. Lebenspartnerschaftsrecht: Gleichgeschlechtliche Paare unterstütze ich gerne bei rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Lebenspartnerschaften und eingetragenen Partnerschaften.

Jeder Fall ist einzigartig. Für familienrechtliche Angelegenheiten setzen Sie sich direkt mit mir in Verbindung, um eine individuelle Beratung und Unterstützung zu erhalten.

Urteile Familienrecht

Umgangsrecht in Zeiten von Corona

Entscheidung des OLG Frankfurt v. 08.07.2020, Az. 1 WF 102/20

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Kindesunterhalt nach künstlicher Befruchtung durch Samenspende eines Dritten

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BGH zum Unterhaltsanspruch der Eltern gegen die Kinder : Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn

Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12.02.2014 entschieden, dass ein vom Unterhaltsberechtigten ausgehender einseitiger Kontaktabbruch gegenüber seinem volljährigen Sohn für…

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BGH: Lottogewinn fällt in Zugewinnausgleich

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Rechtsfrage entschieden, ob ein von einem Ehegatten in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags gemachter Lottogewinn…

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