Immobilienrecht

Gewerbliches Mietrecht

Das gewerbliche Mietrecht gehört ebenfalls zum Mietrecht und erfasst –in Abgrenzung zum Wohnraummietrecht- die Überlassung von Räumen oder Gebäuden zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken. Die gesetzlichen Regelungen sind hier weniger streng als bei der Wohnraummiete, da viele Vorschriften  im Wohnraummietrecht zum Schutze der Wohnraummieter nicht abänderbar sind, auf die Gewerbemiete aber keine Anwendung finden. Insoweit können gewerbliche Mietverträge flexibler gestaltet werden. Wir beraten und vertreten sowohl gewerbliche Mieter als auch Vermieter im Miet- und Pachtbereich:

  • Entwürfe von Mietverträgen
  • Prüfung von Mietverträgen
  • Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
  • Prüfung von Wettbewerbsverboten
  • Mieterhöhungen

Ihre Ansprechpartner für gewerbliches Mietrecht ist:

Rechtsanwalt Jörg Karthein
Telefon 06131-55432-0
karthein@dieanwaelte-mainz.de

 

Seminartätigkeit

Herr Rechtsanwalt Jörg Karthein leitet seit mehreren Jahren bundesweit Seminare für das Deutsche Studentendenwerk (DSW) mit Sitz in Berlin.