Privates Mietrecht
Fast jeder hat im Laufe seines Lebens schon einmal eine Wohnung gemietet. Oft geht es gut. Manchmal bleiben Fragen offen.
Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen.
Wohnraummietrecht
Das Wohnraummietrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischenMieter und Vermieter und umfasst die Nutzung von Räumlichkeiten zu Wohnzwecken.
Wir beraten und vertreten hier Mieter und Vermieter außergerichtlich und gerichtlich bis zum Abschluss der Zwangsvollstreckung. Die sich häufig wandelnde Rechtsprechung (zu Schönheitsreparaturen, u.a.) wird hierbei selbstverständlich berücksichtigt.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
- Prüfung von Mietverträgen und Zusatzvereinbarungen
- Entwürfe von Mietverträgen
- Kündigungen sowie Prüfung deren Wirksamkeit (Kündigungsgründe, Fristen, etc),
- Durchsetzung des Räumungsanspruches und –titels im Rahmen der Zwangsvollstreckung
- Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
- Mieterhöhungen
- Mietminderungen
- Abwehr unberechtigter Kündigungen
- Schadensersatzansprüche
- Interessendurchsetzung außergerichtlich und vor Gericht
- Geltendmachung von Mietrückständen
- Schönheitsreparaturklauseln
Ihre Ansprechpartner für privates Mietrecht ist
Rechtsanwältin Yvonne Stuppy (geb. Käfer)
Fachanwältin für Miet- und WEG- Recht
Telefon 06131-55432-0
stuppy@dieanwaelte-mainz.de
Seminartätigkeit
Herr Rechtsanwalt Jörg Karthein und Rechtsanwältin Yvonne Stuppy (geb. Käfer) leiten seit mehreren Jahren bundesweit Seminare für das Deutsche Studentendenwerk (DSW) mit Sitz in Berlin.