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Leistungen

Strafrecht

Straftaten und ihre Aufklärung sind seit vielen Jahren ein beliebtes Thema in Film und Fernsehen. Die Handlung folgt dort dramaturgischen Gesetzen, nicht aber den Regeln des Strafgesetzbuches oder der Strafprozessordnung. Wer als Beschuldigter, Zeuge oder Geschädigter mit einem Strafverfahren in Berührung kommt, stellt das sehr schnell fest. Im Folgenden finden Sie kurze Erläuterungen zu wichtigen Themen im Strafrecht.

Einleitung eines Strafverfahrens und Ermittlungshandlungen

Ein Verfahren kommt in Gang, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer Straftat erhalten. Das kann ohne den Anstoß von außen geschehen (Polizei bemerkt die Spuren eines Einbruchs) oder dadurch, dass eine Strafanzeige erstattet wird. Die Strafanzeige kann bei Polizei oder Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich (auch telefonisch) erstattet werden. Viele Polizeidienststellen geben jetzt auch die Möglichkeit, Anzeigen online über ihre Internetpräsenz zu erstatten. Betroffene erhalten Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren in der Regel durch die Polizei. Dies erfolgt entweder durch eine schriftliche Anhörungoder durch eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei. Dies ist der Zeitpunkt, an dem Sie dringend Kontakt mit uns aufnehmen sollten.

WICHTIG!!!

Machen Sie K E I N E Angaben zur Tat, bevor Sie nicht mit uns Kontakt aufgenommen haben. Sie sind lediglich verpflichtet, der Polizei Ihre Personalien anzugeben. Leider kommt es immer wieder vor, dass unsere Mandanten sich durch vorschnelles Aussageverhalten unnötig selbst belasten. Dies ist in der Regel nachträglich nur sehr schwer abzuändern.

Wir vertreten Sie in allen Strafsachen wie zum Beispiel:

  • Betrug und Bankrott
  • Eigentumsdelikten
  • Verkehrsstrafsachen
  • Körperverletzung und Tötungsdelikte

Ihr Ansprechpartner für Strafrecht ist:

Rechtsanwalt Jörg Karthein
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV (Deutscher Anwaltsverein)
Telefon 06131-55432-0
karthein@dieanwaelte-mainz.de

Rechtsanwalt Jörg Karthein hat den Lehrgang zum Fachanwalt für Strafrecht erfolgreich absolviert.  Er ist seit 1996 als Strafverteidiger bundesweit tätig.

Rechtsanwalt Jörg Karthein in Mainz vertritt Sie in allen Strafsachen. Selbstverständlich auch bundesweit.

Was kann ich konkret für Sie tun?

  1. Strafverteidigung: Als ihr Rechtsanwalt kann ich Sie verteidigen, wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Ich werde Ihre Rechte schützen, Beweise prüfen, Zeugen befragen und eine starke Verteidigungsstrategie entwickeln, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten.

  2. Ermittlungsverfahren: Falls Sie Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sind, kann ich Ihnen dabei helfen, mit den Ermittlungsbehörden zu kommunizieren, Ihre Rechte zu verstehen und sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt werden.

  3. Strafmaß: Falls Sie schuldig gesprochen werden oder sich für schuldig erklären, kann ich als Ihr Rechtsanwalt bei der Festlegung des angemessenen Strafmaßes durch das Gericht mitwirken und mögliche Strafalternativen erkunden.

  4. Berufung und Revision: Wenn Sie mit einem Urteil nicht zufrieden sind, kann ich Ihnen bei der Einlegung von Berufung oder Revision helfen und rechtliche Schritte unternehmen, um das Urteil anzufechten oder zu überprüfen.

  5. Opfervertretung: Sie wurden Opfer einer Straftat? Ich helfe Ihnen, ihre Rechte zu verstehen. Als Rechtsanwalt kann Sie vor Gericht vertreten und Sie dabei unterstützen, Schadenersatz und Wiedergutmachung zu erhalten.

  6. Jugendstrafrecht: Auch Jugendlichen, die mit dem Jugendstrafrecht in Konflikt geraten sind, biete ich rechtliche Unterstützung an und kann ihnen bei der Bewältigung der rechtlichen Konsequenzen ihrer Handlungen helfen.

  7. Wirtschaftsstrafrecht: In Fällen von Wirtschaftskriminalität, Betrug oder anderen wirtschaftlichen Straftaten kann ich Sie als Rechtsanwalt für Strafrecht natürlich auch rechtlich beraten und vertreten.

  8. Nebenklage: Wenn Sie als Nebenkläger in einem Strafverfahren auftreten, vertrete ich gerne Ihre Interessen im Verfahren und stelle sicher, dass Ihre Ansprüche und Anliegen gehört werden.

In allen Fällen gilt für Sie: Machen Sie KEINE Angaben zur Tat bevor Sie nicht mit mir Kontakt aufgenommen haben. Sie sind lediglich verpflichtet, der Polizei Ihre Personalien anzugeben.

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