Strafrecht

Ordnungswidrigkeiten - Bußgeldverfahren

Eine Ordnungswidrigkeit ist nach deutschem Recht  eine Gesetzesübertretung, für die das Gesetz als Ahndung nur ein Bußgeldvorsieht. Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.

Als Ordnungswidrigkeiten kommen etwa in Betracht:

  • Sie überfahren im dichten Stadtverkehr bei Rotlicht eine Kreuzung.
  • Sie kommen nach dem Einkauf zurück zu Ihrem Auto und an der Windschutzscheibe hängt ein „Knöllchen“.
  • Sie fahren mit Ihrem Fahrzeug zu schnell und werden geblitzt. Es droht ein Fahrverbot.
  • Sie halten während der Autofahrt den Mindestabstand nicht ein undwerden angezeigt.
  • Sie haben zwar nur ein Glas Bier getrunken, aber dennoch wird bei der Blutuntersuchung festgestellt, dass Sie die 0,5-Promille-Grenze überschritten haben.
  • Sie haben während der Autofahrt mit Ihrem Handy ohne Freisprechanlage telefoniert.
  • Sie waren beim Autofahren nicht angeschnallt.
  • Sie feiern Ihren Geburtstag und haben einen großen Freundeskreis eingeladen. Obwohl Sie Ihren Nachbarn Bescheid gesagt haben, erstattet jemand Anzeige wegen Lärmbelästigung. Sie erhalten einenBußgeldbescheid.

Wir vertreten Sie in sämtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren. Am häufigsten ist das das Verkehrsrecht. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei Verstößen gegen die Bauordnung, Gewerbeordnung und allen anderen Ordnungswidrigkeiten.

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist

Rechtsanwalt Jörg Karthein
06131-55432-0
karthein@dieanwaelte-mainz.de

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV (Deutscher Anwaltsverein)

Rechtsanwalt Jörg Karthein hat den Lehrgang zum Fachanwalt für Strafrecht erfolgreich absolviert.  Er ist seit 1996 als Strafverteidiger bundesweit tätig.

Rechtsanwalt Jörg Karthein in Mainz vertritt Sie in allen Strafsachen. Selbstverständlich auch bundesweit.

Urteile Bußgeldverfahren

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