Strafrecht

Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von besonderen Vorschriften und Besonderheiten. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten. Das Ziel ist oft die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten die Vermeidung des Ermittlungs- und Strafverfahrens überhaupt.

Steuerfahndung

Die Steuerfahndung ist eine der mächtigsten Behörden in Deutschland. Wenn diese aktiv wird, ist das oft der dramatische Einstieg in ein Verfahren im Steuerstrafrecht. Die Steuerfahndung hat Befugnisse, die zum Teil über die der Polizei und Staatsanwaltschaft hinausgehen. Bekommt man Besuch von der Steuerfahndung, muss sofort der Anwalt gerufen werden.

Bankgeheimnis hilft nicht!

Entgegen der landläufigen Meinung sind Ihre Daten bei der Bank nicht sicher. Banken dürfen der Finanzbehörde Auskunft geben. Das Bankgeheimnis schützt noch nicht einmal davor, dass Banken sogar von sich aus Meldung im Fall der Geldwäsche bei Behörden und Finanzämtern machen. In derartigen Fällen hilft nur noch der Anwalt.

Die Steuerstraftat

ist sowohl als Steuerhinterziehung als auch als Beitreibungshinterziehung begehbar. Es macht sich also auch wegen einer Steuerstraftat strafbar, wer verhindert, dass die Finanzbehörde bei ihm vollstreckbare Steuern eintreiben kann. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Geschäftsführer und leitende Angestellte von Unternehmen.

Notruf

In dringenden Notfällen, wie z.B. bei einem Zugriff der Steuerfahndung, können Sie uns jederzeit unter folgender Rufnummer zu Rate ziehen: 06131-55432-229

Das Ermittlungsverfahren wegen einer Steuerstraftat kann eingestellt werden. Wichtig ist, dass Sie mit einem Anwalt sprechen.

Ihr Ansprechpartner für Steuerstrafrecht ist

Rechtsanwalt Jörg Karthein
Telefon 06131-55432-0
karthein@dieanwaelte-mainz.de

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV (Deutscher Anwaltsverein)

 

Rechtsanwalt Jörg Karthein hat den Lehrgang zum Fachanwalt für Strafrecht erfolgreich absolviert.  Er ist seit 1996 als Strafverteidiger bundesweit tätig.

Rechtsanwalt Jörg Karthein in Mainz vertritt Sie in allen Strafsachen. Selbstverständlich auch bundesweit.

Urteile Steuerstrafrecht

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