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Leistungen

Das allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Personen aber auch zwischen Unternehmen. Daher rührt auch die Bezeichnung des Privatrechts.
Innerhalb des allgemeinen Zivilrechts haben sich im Laufe der Zeit „Spezialgebiete“ entwickelt. Neben unserer Tätigkeit auf den Spezialgebieten des Miet-, Familien-, Arbeits- und Erbrechts sowie Handels- und Gesellschaftsrechts beraten wir sie gerne auch in den anderen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts. Hierzu gehören insbesondere:

  • Kauf-, Werkvertrags- und Dienstleistungsrecht inklusive dazugehöriger Gewährleistungsansprüche und Sekundäransprüchen etc.

  • Recht des Verbraucherwiderrufs bei Vertragsschluss

  • Schadensersatz u.a. aus dem Recht der unerlaubten Handlung oder anderen zivilrechtlichen Grundsätzen

  • Nachbarrecht u.v.m.

Die vorgenannten Gebiete stellen dabei nur einen exemplarischen Auszug dieses umfangreichen Rechtsgebiets dar. Wir beraten Sie gerne umfassend zu Ihren rechtlichen Fragestellungen. Dabei ist unser Ziel, eine zügige und für Sie zufriedenstellende Lösung herbeizuführen. Sollte eine solche mal nicht möglich sein, stehen wir Ihnen aber auch in einem gerichtlichen Verfahren bis zur Titulierung und während der Zwangsvollstreckung zur Seite.

 

Sie haben Fragen zum Allgemeinen Zivilrecht?

Rechtsanwältin Andrea Lorentz
steht Ihnen gerne zur Verfügung.
T: 0 61 31-55432-0
lorentz@dieanwaelte-mainz.de