Familienrecht

Haager Konferenz: Unterhaltsforderungen von Kindern international leichter durchsetzbar

Künftig können Kinder ihren Unterhalt leichter einfordern, wenn sich der Unterhaltsschuldner im Ausland aufhält. 50 Staaten haben sich am 23.11.2007 auf ein neues Übereinkommen verständigt, wonach Kinder bei der Durchsetzung ihrer Forderungen Unterstützung durch die Behörden der beteiligten Staaten erhalten. Die vereinbarte Haager Unterhaltskonvention sieht die Einrichtung Zentraler Behörden vor, die Kinder beim Einfordern ihres Unterhalts unterstützen werden. Auch das Verfahren zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche im Ausland und ihre zwangsweise Durchsetzung wurden darin geregelt.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums