Immobilienrecht

Geschützter Baum darf über Nachbars Grundstück wachsen

LG Koblenz, 03.07.2007
Aktenzeichen: 6 S 162/06
Quelle: Anwaltsuchservice, Meldung vom 11.07.2007

Eine im Koblenzer Innenstadtbereich stehende Rotbuche ist 1977 durch Rechtsverordnung zum geschützten Landschaftsbestandteil erklärt worden. Ihre Äste ragen aber auf ein benachbartes Grundstück. Dessen Eigentümer verlangte nun eine Ausnahmegenehmigung zum Zurückschneiden der überhängenden Äste. Diese Genehmigung wurde abgelehnt, da hier keine zwingenden Gründe der Verkehrssicherung vorlagen, die den Beschnitt rechtfertigen würden. Darüber hinaus würde das Zurückschneiden der betreffenden Äste den Baum möglichrweise schädigen.