Wirtschaftsstrafrecht

Ein Betrieb, ein Tarifvertrag?

Der 4. Senat des BAG hat vergangene Woche eine förmliche Anfrage an die Kollegen des 10. Senats gestellt zur Frage, ob das Prinzip der Tarifeinheit weiterhin Bestand haben soll. Die Frage war Gegentand eines Verfahrens, an dem unter anderem die Gewerkschaft Marburger Bund beteiligt ist (4 AZR 549/08). Der 4. Senat erwägt hierbei die Aufgabe der Rechtsprechung zur Tarifeinheit.

Bisher vertrat das BAG die Auffassung, dass in einem Betrieb stets nur ein Tarifvertrag Geltung haben könne – sei der Arbeitgeber ausnahmsweise an mehrere Tarifverträge gebunden, verdränge das speziellere Regelungswerk alle anderen.

Der geplante Schwenk des BAG könnte die Tarifvertragslandschaft nachhaltig verändern und den Wettbewerb unter den einzelnen Gewerkschaften anheizen. Bisher sahen sich sogenannte Spartengewerkschaften wie die Lokführergewerkschaft GdL oder die Flugbegleitergewerkschaft UFO gegenüber den mächtigen Gewerkschaftsvertretern und durch das Prinzip der Tarifeinheit benachteiligt und in ihrer Koalitionsfreiheit verletzt.

Für Arbeitgeber wird es künftig schwieriger, sie fürchten eine Zersplitterung der Belegschaft und eine Welle weiterer Arbeitskämpfe.

Es bleibt abzuwarten, ob sich der 10. Senat der Meinung des anfragenden 4. Senats anschließt, was allgemein erwartet  wird. Der Grundsatz „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ könnte dann bald Geschichte sein.

 

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