immobilienrecht.svg

Leistungen

Immobilienrecht

Im Rahmen unserer regelmäßigen Beauftragungen durch Grundstückseigentümer und Banken decken wir alle relevanten Rechtsbereiche rund um die Immobilie ab.

Gewerbe- / Wohnungsmietrecht

Ständig aktualisierte Mietverträge in Bereichen der gewerblichen und wohnungswirtschaftlichen Vermietung von Objekten sind Grundvoraussetzung für eine reibungslose Immobilienverwaltung, ebenso die ständige Anpassung der Nebenkosten an die Betriebskostenverordnung. Die stetig ausufernde Rechtsprechung im Mietrecht führt in der Praxis zu teilweise kaum umsetzbaren Auflagen, die sowohl Vermieter wie Mieter verunsichern und dieses häufige Spannungsfeld noch verschärfen. Hier helfen wir bei der Gestaltung und Umsetzung von Mietverträgen und klären ebenso mietrechtliche Streitigkeiten.

Juristisches Projektmanagement

Das juristische Projektmanagement ist unter dieser Bezeichnung noch relativ unbekannt, aber in der tatsächlich Umsetzung bei Immobilienentwicklungen unentbehrlich geworden. Keine größere Immobilie, kein Gewerbepark, keine Wohnanlage etc. kommt noch ohne ein juristisches Projektmanagement aus, sei es im Bereich der Verhandlungen von Architekten- und Bauwerkverträgen, sei es im Bereich der Prüfung des Baurechts und der damit einhergehenden Verhandlungen mit den Baubehörden, sei es bei der Abstimmung zwischen Brandschutz und Denkmalpflege, sei es im Bereich der mietvertraglichen Verhandlungen. Diese Liste ließ sich beliebig verlängern und soll verdeutlichen, welche Bedeutung die juristische Beratung im Bereich der Immobilienentwicklung hat. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihrer Immobilie und helfen mit, im Vorfeld die richtigen Weichen zu stellen. Diese Tätigkeit umfasst vor allem auch die Errichtung von Immobilienfonds und Wohnungseigentumsanlagen bis hin zur Strukturierung sog. Objektgesellschaften.

WEG-Recht

Das Wohnungseigentumsgesetz stellt eine gesetzliche Einschränkung des grundgesetzlich verankerten und geschützten Eigentums dar. Diese Einschränkungen gehen wesentlich weiter, als oftmals angenommen wird. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Wohnungseigentumsgesetz, wir übernehmen Vertretungen in Eigentümerversammlungen, wir prüfen notarielle Kaufverträge über Wohnungseigentum.

Immobilienkauf / -verkauf

Der Entscheidung über den Kauf oder Verkauf einer Renditeimmobilie, gerade auch im Hinblick auf Vermögensvorsorge und Vermögensgestaltung, sollte immer eine eingehende Prüfung voraus gehen. Dabei sind nicht nur der Kaufpreis und die Laufzeiten der Mietverträge nebst den sich daraus errechnenden Renditen sowie ein eventueller Renovierungsbedarf maßgeblich. Entscheidende Faktoren sind auch mögliche Beeinträchtigungen durch Baulasten, Dienstbarkeiten etc., aber auch verborgende werterhöhende Kriterien wie städtebauliche Entwicklungen, Entwicklungen im Bereich der nachbarschaftsrechtlichen Bebauungen, mögliche Zuschüsse durch Abschlüsse von Modernisierungsvereinbarungen oder Ordnungsmaßnahmeverträge. Diese "weichen" Faktoren bedürfen im Vorfeld einer genauen Überprüfung.

Wir beraten Sie dabei, Ihre Immobilie optimal zu präsentieren oder beim angestrebten Kauf einer Immobilie alle werterhöhenden bzw. wertmindernden Faktoren zu überprüfen.

Notleidende Immobilienfonds

In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Immobilienfonds, vor allem in den ostdeutschen Bundesländern, Immobiliengesellschaften oder sog. Förderimmobilien "geplatzt". Dabei sind in besonderem Maße die als GbR oder OHG konzipierten Immobiliengesellschaften  in den Focus geraten, die bei vielen Anlegern zur finanziellen Krise bis hin zur Existenzgefährdung oder sogar zur privaten Insolvenz geführt haben. Wir haben hier schon zahlreiche Anleger erfolgreich beraten und vertreten, ebenso solche Objektgesellschaften abgewickelt.

Immobilienverwaltung

Die von uns getätigte Immobilienverwaltung versteht sich als ganzheitliches Management. Wir organisieren die Hausverwaltung, überwachen und gestalten die Mietverträge, verwalten die Einnahmen und Ausgaben, kurzum nehmen alle Eigentümeraufgaben war. Im Rahmen eines regelmäßigen Berichtswesens werden die Eigentümer informiert bis hin zur Erstellung der steuerlich relevanten Unterlagen. Diese Immobilienverwaltung stellt häufig auch einen Teilbereich einer von uns gewährleisteten Vermögensverwaltung dar.

Ihre Ansprechpartnerin im Immobilierenrecht ist

Rechtsanwältin Andrea Lorentz
Telefon 06131-55432-0
lorentz@dieanwaelte-mainz.de

Urteile zu Immobilienrecht

Kreditaufnahme durch Wohnungseigentümergemeinschaft

BGH: Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen

Weiterlesen »

BGH: Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Duldungspflicht des Mieters grundsätzlich auch bei vorangegangener Selbstausstattung durch den Mieter

Der Bundesgerichtshof hat am 17.06.2015 zwei Urteile des Landgerichts Halle bestätigt, in denen es um die Frage ging, ob der Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann zu dulden hat, wenn er die Wohnung zuvor…

Weiterlesen »

BGH: Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten: kein Vorrang der Duldungsklage

Der Bundesgerichtshof hat sich am 15.04.2015 in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter von Wohnraum das Mietverhältnis durch Kündigung beenden kann, wenn sich der Mieter weigert,…

Weiterlesen »

BGH: Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen: -formularmäßige Quotenabgeltungsklauseln unwirksam - formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei unrenoviert übergebener Wohnung unwirksam

Der u.a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich am 18.03.2015 in drei Entscheidungen mit der Wirksamkeit formularmäßiger Renovierungs- und Abgeltungsklauseln beschäftigt. Durch…

Weiterlesen »

Mietpreisbremse für Landau i.d. Pf., Mainz, Speyer und Trier

Der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz hat für die Städte Landau i.d.Pf., Mainz, Speyer und Trier eine Kappungsgrenzenverordnung erlassen. Diese Kappungsgrenzenverordnung ist gültig ab dem 05.02.2015.

Weiterlesen »