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Leistungen

Immobilienrecht

Im Rahmen unserer regelmäßigen Beauftragungen durch Grundstückseigentümer und Banken decken wir alle relevanten Rechtsbereiche rund um die Immobilie ab.

Gewerbe- / Wohnungsmietrecht

Ständig aktualisierte Mietverträge in Bereichen der gewerblichen und wohnungswirtschaftlichen Vermietung von Objekten sind Grundvoraussetzung für eine reibungslose Immobilienverwaltung, ebenso die ständige Anpassung der Nebenkosten an die Betriebskostenverordnung. Die stetig ausufernde Rechtsprechung im Mietrecht führt in der Praxis zu teilweise kaum umsetzbaren Auflagen, die sowohl Vermieter wie Mieter verunsichern und dieses häufige Spannungsfeld noch verschärfen. Hier helfen wir bei der Gestaltung und Umsetzung von Mietverträgen und klären ebenso mietrechtliche Streitigkeiten.

Juristisches Projektmanagement

Das juristische Projektmanagement ist unter dieser Bezeichnung noch relativ unbekannt, aber in der tatsächlich Umsetzung bei Immobilienentwicklungen unentbehrlich geworden. Keine größere Immobilie, kein Gewerbepark, keine Wohnanlage etc. kommt noch ohne ein juristisches Projektmanagement aus, sei es im Bereich der Verhandlungen von Architekten- und Bauwerkverträgen, sei es im Bereich der Prüfung des Baurechts und der damit einhergehenden Verhandlungen mit den Baubehörden, sei es bei der Abstimmung zwischen Brandschutz und Denkmalpflege, sei es im Bereich der mietvertraglichen Verhandlungen. Diese Liste ließ sich beliebig verlängern und soll verdeutlichen, welche Bedeutung die juristische Beratung im Bereich der Immobilienentwicklung hat. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihrer Immobilie und helfen mit, im Vorfeld die richtigen Weichen zu stellen. Diese Tätigkeit umfasst vor allem auch die Errichtung von Immobilienfonds und Wohnungseigentumsanlagen bis hin zur Strukturierung sog. Objektgesellschaften.

WEG-Recht

Das Wohnungseigentumsgesetz stellt eine gesetzliche Einschränkung des grundgesetzlich verankerten und geschützten Eigentums dar. Diese Einschränkungen gehen wesentlich weiter, als oftmals angenommen wird. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Wohnungseigentumsgesetz, wir übernehmen Vertretungen in Eigentümerversammlungen, wir prüfen notarielle Kaufverträge über Wohnungseigentum.

Immobilienkauf / -verkauf

Der Entscheidung über den Kauf oder Verkauf einer Renditeimmobilie, gerade auch im Hinblick auf Vermögensvorsorge und Vermögensgestaltung, sollte immer eine eingehende Prüfung voraus gehen. Dabei sind nicht nur der Kaufpreis und die Laufzeiten der Mietverträge nebst den sich daraus errechnenden Renditen sowie ein eventueller Renovierungsbedarf maßgeblich. Entscheidende Faktoren sind auch mögliche Beeinträchtigungen durch Baulasten, Dienstbarkeiten etc., aber auch verborgende werterhöhende Kriterien wie städtebauliche Entwicklungen, Entwicklungen im Bereich der nachbarschaftsrechtlichen Bebauungen, mögliche Zuschüsse durch Abschlüsse von Modernisierungsvereinbarungen oder Ordnungsmaßnahmeverträge. Diese "weichen" Faktoren bedürfen im Vorfeld einer genauen Überprüfung.

Wir beraten Sie dabei, Ihre Immobilie optimal zu präsentieren oder beim angestrebten Kauf einer Immobilie alle werterhöhenden bzw. wertmindernden Faktoren zu überprüfen.

Notleidende Immobilienfonds

In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Immobilienfonds, vor allem in den ostdeutschen Bundesländern, Immobiliengesellschaften oder sog. Förderimmobilien "geplatzt". Dabei sind in besonderem Maße die als GbR oder OHG konzipierten Immobiliengesellschaften  in den Focus geraten, die bei vielen Anlegern zur finanziellen Krise bis hin zur Existenzgefährdung oder sogar zur privaten Insolvenz geführt haben. Wir haben hier schon zahlreiche Anleger erfolgreich beraten und vertreten, ebenso solche Objektgesellschaften abgewickelt.

Immobilienverwaltung

Die von uns getätigte Immobilienverwaltung versteht sich als ganzheitliches Management. Wir organisieren die Hausverwaltung, überwachen und gestalten die Mietverträge, verwalten die Einnahmen und Ausgaben, kurzum nehmen alle Eigentümeraufgaben war. Im Rahmen eines regelmäßigen Berichtswesens werden die Eigentümer informiert bis hin zur Erstellung der steuerlich relevanten Unterlagen. Diese Immobilienverwaltung stellt häufig auch einen Teilbereich einer von uns gewährleisteten Vermögensverwaltung dar.

Ihre Ansprechpartnerin im Immobilierenrecht ist

Rechtsanwältin Andrea Lorentz
Telefon 06131-55432-0
lorentz@dieanwaelte-mainz.de

Urteile zu Immobilienrecht

BGH: Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung

Der Bundesgerichtshof hat am 20.03.2013 in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag wirksam ist, welche die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagt.

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BGH: Keine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Kündigung wegen eines bei Abschluss des Mietvertrages noch nicht absehbaren Eigenbedarfs

Der Bundesgerichtshof hat sich am 20.03.2013 in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungsvermieter wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gehindert sein kann, das Mietverhältnis gemäß §…

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BGH: Verkehrslärm und Mietminderung

Der Bundesgerichtshof hat sich am 19.12.2012 in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen angenommen werden kann, dass Vermieter und Mieter stillschweigend die bei Vertragsabschluss gegebene geringe Belastung…

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Bundesgerichtshof zur Beurteilung der Frage, ob eine Modernisierungsmaßnahme die Mietwohnung in einen allgemein üblichen Zustand versetzt

Die Beklagte mietete im Jahr 1989 vom Rechtsvorgänger des Klägers eine Wohnung in Berlin Mitte an, die mit einem Einzelofen und einem Gamat-Heizgerät ausgestattet war. Im Jahr 1991 baute sie im Einverständnis mit dem damaligen Vermieter…

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BGH: Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters

Der Bundesgerichtshof hat sich am 10.10.2012 in einer Entscheidung mit den Fragen befasst, wann ein vom Mieter verschuldeter Zahlungsrückstand die ordentliche Kündigung rechtfertigen kann und ob eine Vorschrift, die in bestimmten Fällen eine fristlose…

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