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Leistungen

Immobilienrecht

Im Rahmen unserer regelmäßigen Beauftragungen durch Grundstückseigentümer und Banken decken wir alle relevanten Rechtsbereiche rund um die Immobilie ab.

Gewerbe- / Wohnungsmietrecht

Ständig aktualisierte Mietverträge in Bereichen der gewerblichen und wohnungswirtschaftlichen Vermietung von Objekten sind Grundvoraussetzung für eine reibungslose Immobilienverwaltung, ebenso die ständige Anpassung der Nebenkosten an die Betriebskostenverordnung. Die stetig ausufernde Rechtsprechung im Mietrecht führt in der Praxis zu teilweise kaum umsetzbaren Auflagen, die sowohl Vermieter wie Mieter verunsichern und dieses häufige Spannungsfeld noch verschärfen. Hier helfen wir bei der Gestaltung und Umsetzung von Mietverträgen und klären ebenso mietrechtliche Streitigkeiten.

Juristisches Projektmanagement

Das juristische Projektmanagement ist unter dieser Bezeichnung noch relativ unbekannt, aber in der tatsächlich Umsetzung bei Immobilienentwicklungen unentbehrlich geworden. Keine größere Immobilie, kein Gewerbepark, keine Wohnanlage etc. kommt noch ohne ein juristisches Projektmanagement aus, sei es im Bereich der Verhandlungen von Architekten- und Bauwerkverträgen, sei es im Bereich der Prüfung des Baurechts und der damit einhergehenden Verhandlungen mit den Baubehörden, sei es bei der Abstimmung zwischen Brandschutz und Denkmalpflege, sei es im Bereich der mietvertraglichen Verhandlungen. Diese Liste ließ sich beliebig verlängern und soll verdeutlichen, welche Bedeutung die juristische Beratung im Bereich der Immobilienentwicklung hat. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihrer Immobilie und helfen mit, im Vorfeld die richtigen Weichen zu stellen. Diese Tätigkeit umfasst vor allem auch die Errichtung von Immobilienfonds und Wohnungseigentumsanlagen bis hin zur Strukturierung sog. Objektgesellschaften.

WEG-Recht

Das Wohnungseigentumsgesetz stellt eine gesetzliche Einschränkung des grundgesetzlich verankerten und geschützten Eigentums dar. Diese Einschränkungen gehen wesentlich weiter, als oftmals angenommen wird. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Wohnungseigentumsgesetz, wir übernehmen Vertretungen in Eigentümerversammlungen, wir prüfen notarielle Kaufverträge über Wohnungseigentum.

Immobilienkauf / -verkauf

Der Entscheidung über den Kauf oder Verkauf einer Renditeimmobilie, gerade auch im Hinblick auf Vermögensvorsorge und Vermögensgestaltung, sollte immer eine eingehende Prüfung voraus gehen. Dabei sind nicht nur der Kaufpreis und die Laufzeiten der Mietverträge nebst den sich daraus errechnenden Renditen sowie ein eventueller Renovierungsbedarf maßgeblich. Entscheidende Faktoren sind auch mögliche Beeinträchtigungen durch Baulasten, Dienstbarkeiten etc., aber auch verborgende werterhöhende Kriterien wie städtebauliche Entwicklungen, Entwicklungen im Bereich der nachbarschaftsrechtlichen Bebauungen, mögliche Zuschüsse durch Abschlüsse von Modernisierungsvereinbarungen oder Ordnungsmaßnahmeverträge. Diese "weichen" Faktoren bedürfen im Vorfeld einer genauen Überprüfung.

Wir beraten Sie dabei, Ihre Immobilie optimal zu präsentieren oder beim angestrebten Kauf einer Immobilie alle werterhöhenden bzw. wertmindernden Faktoren zu überprüfen.

Notleidende Immobilienfonds

In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Immobilienfonds, vor allem in den ostdeutschen Bundesländern, Immobiliengesellschaften oder sog. Förderimmobilien "geplatzt". Dabei sind in besonderem Maße die als GbR oder OHG konzipierten Immobiliengesellschaften  in den Focus geraten, die bei vielen Anlegern zur finanziellen Krise bis hin zur Existenzgefährdung oder sogar zur privaten Insolvenz geführt haben. Wir haben hier schon zahlreiche Anleger erfolgreich beraten und vertreten, ebenso solche Objektgesellschaften abgewickelt.

Immobilienverwaltung

Die von uns getätigte Immobilienverwaltung versteht sich als ganzheitliches Management. Wir organisieren die Hausverwaltung, überwachen und gestalten die Mietverträge, verwalten die Einnahmen und Ausgaben, kurzum nehmen alle Eigentümeraufgaben war. Im Rahmen eines regelmäßigen Berichtswesens werden die Eigentümer informiert bis hin zur Erstellung der steuerlich relevanten Unterlagen. Diese Immobilienverwaltung stellt häufig auch einen Teilbereich einer von uns gewährleisteten Vermögensverwaltung dar.

Ihre Ansprechpartnerin im Immobilierenrecht ist

Rechtsanwältin Andrea Lorentz
Telefon 06131-55432-0
lorentz@dieanwaelte-mainz.de

Urteile zu Immobilienrecht

Kosten für Instandhaltung und Modernisierung bei Wohnraummiete

Instandhaltungskosten, welche die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand erhalten, sind vom Vermieter zu tragen. Sorgt eine Umbaumaßnahme in der Wohnung für eine Erhöhung der Wohnqualität, kann eine solche sog. Modernisierung auch auf den Mieter umgelegt…

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BGH ändert Rechtsprechung zu Eigenbedarfskündigungen bei Wohnraummiete

Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 14.12.2016 zum AZ VIII ZR 232/15 mit mehreren Fragen im Zusammenhang mit der Eigenbedarfskündigung im Wohnraummietrecht befasst. Zum einen hat er seine bisherige Rechtsprechung…

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BGH stellt klar, dass Kündigung des Mietverhältnisses wegen älterer Mietrückstände möglich ist

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 13.07.2016 klargestellt, dass es möglich ist, eine Kündigung des Wohnraummietvertrages auch wegen Mietrückständen auszusprechen, die schon älter sind. § 314 Absatz 3 BGB ist nicht auf…

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BGH zur Vereinbarung von Betriebskosten im Wohnraummietvertrag

Der BGH hat ein wichtige Klarstellung im Hinblick auf die Vereinbarung von Betriebskosten getroffen. Im Mietvertrag aus 2007 war geregelt, dass der Mieter Vorauszahlungen auf die Betriebskosten leistet, über die dann abzurechnen ist.…

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Neuerungen im Melderecht ab 1.11.2015!

Zum 1.11.2015 treten gesetzliche Neuregelungen in Kraft (Bundesmeldegesetz- BMG), die sowohl Mieter als auch Vermieter betreffen. Das Meldewesen wird vereinheitlich und soll harmonisiert werden. Außerdem sollen Scheinanmeldungen…

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