Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Es handelt sich dabei um die staatliche Reaktion auf die Wirtschaftskriminalität.

Die Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH birgt viele Risiken. Insbesondere droht die strafrechtliche Verfolgung, wenn z.B. Insolvenzantrag gestellt wurde oder nicht alle Gläubiger fristgerecht Zahlungen erhalten. 

Wir vertreten Sie in Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften und bundesweit vor allen Strafgerichten.

Ihr Ansprechpartner für Wirtschaftsstrafrecht ist

Rechtsanwalt Jörg Karthein
Telefon 06131-55432-0
karthein@dieanwaelte-mainz.de

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV (Deutscher Anwaltsverein)

Rechtsanwalt Jörg Karthein hat den Lehrgang zum Fachanwalt für Strafrecht erfolgreich absolviert.  Er ist seit 1996 als Strafverteidiger bundesweit tätig.

Rechtsanwalt Jörg Karthein in Mainz vertritt Sie in allen Strafsachen. Selbstverständlich auch bundesweit.

Urteile Wirtschaftsstrafrecht

Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung

Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt, so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart. Nach ihr bemessen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur…

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Benachteiligung wegen der Weltanschauung

Wird ein Arbeitnehmer wegen seiner Weltanschauung oder wegen bei ihm vermuteter Weltanschauung benachteiligt, kann dies Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auslösen. Voraussetzung…

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Bei Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern sind Fotografien des Arbeitnehmers zulässig.

Besteht ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers, sind Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers gedeckt.

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Die verspätete Krankmeldung eines Arbeitnehmers kann die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 S.3 EntgFG berechtigt, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nicht erst nach 3 Kalendertagen, sondern schon bereits am ersten Tag zu verlangen.

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Eine Befristung kann auch bei ständigem Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein – eine Missbrauchskontrolle ist erforderlich

Der Europäische Gerichtshof hat nach Anfrage des Bundesarbeitsgerichts, ob § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Teilzeitbefristungsgesetz unter Berücksichtigung der europäischen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vereinbar ist und dahingehend anzuwenden…

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